Betreuungskosten
Ab 01. Januar 2017 besteht zwischen unserer Tagesbetreuung Herbstzeit und den Kranken-/Pflegekassen ein Versorgungsvertrag.
Somit werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit die Kosten im Rahmen der Gebührenvereinbarung von den Kranken- und Pflegekassen übernommen.
Leistungen, die darüber hinausgehen, werden privat abgerechnet.
Bei Bedürftigkeit können diese Kosten auch vom Sozialamt übernommen werden.